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Baukosten für Ferienhäuser
1. Die Kosten der Gebäude
Dazu gehören die Kosten aller eingebauten oder mit den Gebäuden fest verbundenen Sachen, zum Beispiel Anlagen zur Beleuchtung, Erwärmung, Kühlung und Lüftung von Räumen und zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Kalt- und Warmwasser (bauliche Betriebseinrichtung), bis zum Hausanschluss an die Außenanlagen, Öfen, Koch- und Waschherde, Bade- und Wascheinrichtungen, eingebaute Rundfunkanlagen, Gemeinschaftsantennen, Blitzschutzanlagen, Lüftungsanlagen oder Lüftungsvorsorgeanlagen, bildnerischer und malerischer Schmuck an und in Gebäuden, eingebaute Möbel und überlassenen Einrichtungsgegenstände.
2. Die Kosten der Außenanlagen
Zu den Kosten der Außenanlagen gehören sämtliche Bauleistungen, die für die Herstellung der Außenanlagen erforderlich sind.
Dazu gehören:
- Kosten der Entwässerungs- und Versorgungsanlagen vom Hausanschluss ab bis an das öffentliche Netz oder an nichtöffentliche Anlagen, die Daueranlagen sind, außerdem alle anderen Entwässerungs- und Versorgungsanlagen außerhalb der Gebäude, Kleinkläranlagen, Sammelgruben, Brunnen, Zapfstellen und weiteres.
- die Kosten für das Anlegen von Höfen, Wegen und nichtöffentlichen Spielplätze usw.,
- die Kosten der Gartenanlagen und Pflanzungen, der nicht mit einem Gebäude verbundenen Freitreppen, Stützmauern, fest eingebauten Flaggenmaste, Wäschepfähle und ähnliches.
- die Kosten sonstiger Außenanlagen, zum Beispiel Luftschutzanlagen, Kosten für Teilabbrüche außerhalb der Gebäude, soweit sie nicht zu den Kosten für das Herrichten des Baugrundstücks gehören.
3. Die Baunebenkosten
- Kosten der Architekten- und Ingenieurleistungen (namentliche Planungen, Bauleistungen, Bauführung und Bauabrechnungen)
- Kosten der Behördenleistungen; dazu gehören die Kosten der Prüfungen und Genehmigungen der Behörden oder für das Beauftragten der Behörden,
- sonstige Nebenkosten, zum Beispiel die Kosten der Bauversicherungen während der Bauzeit, der Bauwache, der Baustoffprüfungen des Bauherren, der Grundsteinlegungs- und der Richtfestfeier.
4. Die Kosten der besonderen Betriebseinrichtungen
Das sind zum Beispiel Kosten für Personen- und Lastenaufzüge, Müllbeseitigungsanlagen, Hausfernsprechanlagen, Gegensprech- und weitere Telefonanlagen gemeinschaftliche Wasch- und Badeeinrichtungen.
5. Die Kosten des Gerätes und sonstiger Wirtschaftsausstattungen
Dazu gehören die Kosten für alle vom Bauherrn erstmalig zu beschaffenden beweglichen Sachen, die nicht unter die nicht unter die Kosten der Gebäude oder der Außenanlagen fallen, zum Beispiel Asche- und Müllkästen, abnehmbaren Fahnen, Fenster- und Türbehänge, Feuerlöschanlagen, die Kosten für Wirtschaftsausstattungen bei Kleinsiedlungen, zum Beispiel Ackergeräte, Dünger, Kleinvieh, Obstbäume, Saatgut. |
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