So kalkulieren Sie die Grunderwerbssteuer
1.Beispiel
Sie kaufen ein Ferienhaus für 150.000 Euro. Die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent von 15.000 Euro. Sie müssen also 5.250 Euro an das Finanzamt als Grundsteuer bezahlen.
2. Beispiel Sie kaufen ein unbebautes Grundstück für 50.000 Euro. Außerdem schließen Sie gleichzeitig mit dem Bauträger, von dem Sie das Grundstück kaufen, einen Vertrag ab, mit dem Sie die Errichtung eines Ferienhauses bestellen. Für das Ferienhaus wird nach der Bezugsfertigkeit ein Preis von 200.000 Euro fällig.
Das Finanzamt wird vom Eigentümer eine Grunderwerbsteuer für den Gesamtpreis verlangen, weil der Käufer im Grunde nicht nur ein unbebautes Grundstück erwirbt, sondern im Ergebnis ein bebautes Grundstück haben will. Deshalb wird eine Grunderwerbsteuer mit 3,5 Prozent von insgesamt 250.000 Euro vom Finanzamt festgesetzt. Deshalb muss der Erwerber insgesamt 8.750 Euro als Grunderwerbsteuer bezahlen.
Die Alternative ist der Kauf eines unbebauten Grundstücks für 50.000 Euro. Dann zahlt der Käufer wiederum die 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer von dieser Summe – also 1.750 Euro. Anschließend lässt sich der Eigentümer von einem beliebigen Bauunternehmer in der dortigen Region ein Ferienhaus auf das Grundstück bauen. In diesem Fall kann das Finanzamt nicht von einem einheitlichen Vertragswerk ausgehen. Denn der Bauherr lässt ein eigenes Grundstück von einem Bauunternehmer bebauen. Für das Ferienhaus, das der Unternehmer auf dem Grundstück des Eigentümers errichtet, zahlt dieser keine Grunderwerbsteuer.
In der Praxis kann es Schwierigkeiten bereiten, in Gemeinden oder Kommunen ein Grundstück abgetrennt vom Hauskauf über einen Bauunternehmer zu erwerben. Denn der Bauunternehmer oder Projektentwickler wird das Grundstück nur dann verkaufen, wenn er anschließend auch vertraglich für den Hausbau zuständig sein wird. In diesen Kombinationsfällen wird dann wieder die Grunderwerbsteuer für beides, Grundstück und Ferienhaus, anfallen.
|