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Einkünfte aus Gewerbebetrieb beim Ferienhaus?
Weiterhin können bei der Vermietung eines Ferienhauses Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden. Dann müssen die Punkte dieser Checkliste zutreffen:
- Die Ausstattung des Ferienhauses entspricht einem Hotel oder einer Pension.
- Die Ausstattung des Ferienhauses reicht zur Führung eines Haushaltes aus.
- Das Ferienhaus befindet sich in einem reinen Feriengebiet.
- Das Ferienhaus liegt in einer Gegend mit vielen gleichartig genutzten Häusern im örtlichen Verbund.
Es gibt eine Feriendienstorganisation.
- Die entsprechende Feriendienstorganisation übernimmt die Werbung für die kurzfristige Vermietung des Ferienhauses.
- Die Feriendienstorganisation ist auch für die Verwaltung der kurzfristigen Vermietung verantwortlich.
- Die Feriendienstorganisation übernimmt auch die Verwaltung der gesamten Ferienhausanlage.
- Das Ferienhaus wird jederzeit zur Vermietung bereitgehalten.
- Es existiert eine Art „Rezeption“.
- Von der Rezeption aus werden die Gäste betreut.
- Die Rezeption organisiert die Übergabe des Ferienhauses an die jeweiligen Urlauber.
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